Behandlungsflege nach §37 SGB V / häusliche Krankenpflege
Hier werden nach Verordnung durch Ihren Hausarzt oder Facharzt medizinische Leistungen erbracht. Die Krankenkassen bezahlen diese Leistungen, wenn die ärztliche Verordnung von uns eingereicht und anschließend von der Kasse genehmigt wurde. Zu den Leistungen der „häuslichen Krankenpflege“ gehören z. B.:
- Injektionen
- Verbandswechseln
- Blutzuckermessungen
- das Legen und Wechseln von Blasenkathetern
- die Medikamentengabe
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen