Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§45b SGB XI) in Höhe von 125,00 € monatlich, stehen seit 2015 allen Pflegebedürftigen sowie Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz zu. Aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen können Sie diese zusätzlichen Leistungen in Anspruch nehmen, und somit sich und Ihre Angehörigen weiter entlasten.
Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Sie können hier z. B. folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- hauswirtschaftlichen Versorgung
- Unterstützung bei sinnvollen Beschäftigungen, wie gemeinsames Lesen, spielen von Gesellschaftsspielen, Kochen, Stöbern in Fotoalben
- allgemeine Beaufsichtigungen
- Hilfestellung beim Spazierengehen
- Einkaufs- Apothekengänge
- praktische Hilfen bei Anträgen und Korrespondenzen
- Begleitung zu Behörden.
Wir beraten Sie gern zu diesen Leistungen.