Pflegeversicherung
Über die Pflegeversicherung wird eine Vielzahl der notwendigen Pflegeleistungen finanziert. Die Pflegeversicherung zahlt Geld- oder Sachleistungen. Sie gehört zu den Sozialversicherungen und wurde in Deutschland als Pflegepflichtversicherung 1995 eingeführt.
Der Versicherte hat z.B. einen Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder einer Kombination aus beiden. Es besteht weiterhin ein Anspruch auf Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds, Erstattung der Kosten für Pflegehilfsmittel, Urlaubs- und Verhinderungspflege. Darüber hinaus besteht ebenfalls ein Anspruch auf frühzeitige und umfassende Beratung durch die Pflegeberaterinnen und -berater der Pflegekasse. Auch das Beratungsgespräch durch den von Ihnen gewählten ambulanten Pflegedienst wird von der Pflegeversicherung bezahlt.